Bundesland Bremen lockert als erstes Bundesland Bestattungszwang auf
Bremen – Der Staatsrechtler Dian Schefold hat keine Bedenken gegen Pläne, nach denen Urnen mit der Asche Verstorbener künftig auch zu Hause aufbewahrt werden dürfen!
Dieser Wunsch sei „aus verfassungsrechtlichen Gründen zuzulassen“, schreibt der Experte für öffentliches Recht in einem noch unveröffentlichten Gutachten für den Bremer Senat.
Bremen will als erstes Bundesland in Deutschland ermöglichen, dass Angehörige die Urne mit der Asche eines Verstorbenen in Zukunft zu Hause aufbewahren dürfen.
Das stößt auf Kritik der Kirchen, die für öffentliche Orte der Trauer plädieren.Zu dem rot-grünen Gesetzesvorhaben gehört bisher die Einschränkung, dass die Urne nur zwei Jahre zu Hause aufbewahrt werden darf.
Dann soll sie nach Vorstellungen der Bremer Regierungskoalition in einer Grabstätte beigesetzt werden, die zuvor reserviert und nachgewiesen werden muss.
Dem erteilt Schefold in seinem Gutachten eine klare Absage. Die Einschränkung sei „unverhältnismäßig, willkürlich und verfassungswidrig“, urteilt der Jurist, der hinter diesem Vorschlag finanzielle Interessen von Friedhofsbetreibern und Bestattern vermutet.
Auch den Protest der beiden großen Kirchen, nach dem die Urne im Wohnzimmer eine öffentliche Erinnerungskultur nahezu unmöglich machen würde, lässt Schefold nicht gelten.
Ein solcher Ort für die Trauer sei „kein Recht, das mit Mitteln staatlicher Ordnung durchzusetzen ist“: „Die Privatisierung von Tod und Trauer ist Ausdruck einer Gesellschaft, die Freiheit und Würde des Individuums achtet und verfassungsrechtlich schützt.“
Im September 2013 hatte die Bremische Bürgerschaft den Senat mit der rot-grünen Mehrheit beauftragt, eine Novelle zur Lockerung des Bestattungsrechts auszuarbeiten. „Wir arbeiten an einem Vorschlag“, sagte Behördensprecherin Brigitte Köhnlein.
Einen Zeitplan gebe es nicht. Das Thema wird auch in der Landesregierung diskutiert. Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) war bereits auf Distanz zu den Plänen seiner Regierungsfraktionen gegangen.
„Menschen brauchen einen Ort zum Trauern, und dieser Ort ist der Friedhof“, sagte der Regierungschef.
Die neue Regelung würde das aus dem Jahr 1934 stammende Feuerbestattungsgesetz teilweise aushebeln. Danach muss eine Urne mit der Asche des Toten zwingend sofort auf Friedhöfen oder besonders ausgewiesenen Arealen wie Friedwäldern beigesetzt werden.