Bestatter sind nun auch Vollhandwerk!
Ein wichtiges Thema ist die Qualitätssicherung und Berufszugangsregelung für unser Handwerk. Gemeinsam mit allen wesentlichen Akteuren der Branche setzen wir uns weiterhin für die Einführung einer Meisterpflicht für Bestatter ein. Hierzu gab es zahlreiche Gespräche mit dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium, mit den politischen Parteien, den Bundestagsabgeordneten, mit Ministerinnen und Ministern des Bundes, mit dem Verband der Tischler in Deutschland, mit Aeternitas und mit dem Zentralverband des Deutschem Handwerks.
Im Ergebnis haben wir zunächst einen wichtigen Teilerfolg erzielen können. Im „Vierten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“
(Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ vom 6. Februar 2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 13. Februar 2020))
wurde entschieden, dass Bestatter zukünftig als Vollhandwerk (B1) etabliert sind.
Das bedeutet, dass die offizielle Bezeichnung des Bestatters in der Handwerksordnung (HWO) ab sofort Bestattungshandwerk lautet. Ferner werden wir zukünftig die Möglichkeit haben, im Rahmen einer extra im Gesetz neu vorgesehenen Evaluierungsklausel unsere Argumente zu schärfen und dann in Zukunft der Meisterpflicht zu unterliegen. Hierfür werden wir uns weiterhin verstärkt einsetzen.
Durch das neue in Kraft getretene bundesweite Berufsbildungsmodernisierungsgesetz können sich Meister nun zusätzlich Bachelor Professional nennen. Die Anpassung soll die Gleichwertigkeit zur akademischen Bildung vermitteln. In anderen Ländern ohne duale Ausbildung soll besser erkannt werden, welchem Universitätsabschluss die jeweilige Ausbildung entspricht. Das bedeutet, dass im Meisterprüfungszeugnis nicht nur der Meistertitel, sondern nun auch die Bezeichnung Bachelor Professional aufgeführt wird.
(Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter e.V)