Bestattungshaus Sauerbier

Würdevolle Beerdigungen und einfühlsame Trauerbegleitung

Hessen schließt trauernde Angehörige vom Urnentransport aus

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Neues Bestattungsgesetz bevorzugt stattdessen Paketdienste
Das akuell beschlossene hessische Bestattungsgesetz untersagt es Angehörigen explizit, eine Urne selbst vom Krematorium zum Ort der Beisetzung zu befördern. So heißt es in der neuen Fassung des Paragraphen 20, Absatz 3: "Das Behältnis darf an Angehörige nicht ausgehändigt werden." Der Versand der Urnen hingegen ist ausdrücklich im Gesetz vorgesehen, das im März 2019 in Kraft treten wird. Nach Ansicht des Abgeordneten Alexander Bauer aus der Regierungspartei CDU soll die entsprechende Regelung sogar so ausgelegt werden, dass nicht einmal ein Bestatter die Urne zum Transport ausgehändigt bekäme (siehe Plenarprotokoll vom 20.03.2018).

Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, wertet diese Regelung als ungerechtfertigte und unangemessene Bevormundung der Bürger. Ihnen wird die Möglichkeit genommen, den Verstorbenen auf einem wichtigen Abschnitt seines letzten Weges zu begleiten. So wird den trauernden Angehörigen ein sachlich nicht zu begründendes Misstrauen entgegengebracht. Paketdiensten hingegen wird ein angemessener Umgang mit den sterblichen Überresten ohne Weiteres zugetraut.

Wer, wenn nicht die trauernden Angehörigen selbst, ist am ehesten imstande, die Asche Verstorbener liebevoll zu behandeln? Warum sollte dieses bereichernde Element einer persönlichen Abschiednahme verboten sein? Woher kommt dieses Misstrauen dem trauernden Angehörigen gegenüber? Angemerkt sei an dieser Stelle, dass die Hälfte der Bundesländer den Urnentransport durch Angehörige erlaubt. Eine schlüssige Rechtfertigung, dies dennoch zu verbieten, ist nicht bekannt.

Dass darüber hinaus sogar Bestattungsunternehmen als Dienstleister der Angehörigen und Experten im angemessenen Umgang mit Leichnam und Totenasche vom Transport der Urnen ausgeschlossen werden sollen, erscheint geradezu grotesk.