Bremer Landtag beschließt Lockerung des Bestattungsgesetzes 26.10.2014
Der Bremer Landtag hat heute in der ersten Lesung den Entwurf des neuen Bestattungsgesetzes verabschiedet. Inkraft treten wird das Gesetz zum 01. Januar 2015. Im Land Bremen soll eine weitgehende Liberalisierung des bisher in allen Bundesländern geltenden Friedhofszwangs erfolgen, so dass auch außerhalb der Friedhöfe Totenasche ausgebracht werden darf.
Das Ausstreuen der Totenasche außerhalb von Friedhöfen ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft: Verstorbene müssen zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben, an welchem Ort das Ausstreuen der Asche gewünscht wird. Außerdem muss eine Person zur Totenfürsorge benannt werden, die beim Ausstreuen einen pietätvollen Rahmen sicherstellt. Beim Ausstreuen auf privatem Grund dürfen benachbarte Grundstücke nicht beeinträchtigt werden und die Beisetzung nicht gegen Entgelt erfolgen. Die öffentlichen Flächen, auf denen künftig Totenasche verstreut werden darf, müssen noch näher bestimmt werden.
Weitere Änderungen in der Gesetzesnovelle betreffen unter anderem eine Erweiterung des Angebots auf Bremer Friedhöfen um Baumbestattungsmöglichkeiten und Lockerungen bei der Grabgestaltung.
(Quelle: Verbraucherinitiative Aternitas)