Warnung vor "Zentrales Trauerregister"
Als Ergänzung zu den bereits erfolgten Informationen aus den Landesverbänden Rheinland-Pfalz und NRW möchte auch der BDB aufgrund der Dringlichkeit über Schreiben/Rechnungen des „ZENTRALES TRAUERREGISTER" an Angehörige informieren.
Hier sollen Angehörige eine Gebühr von 395,20 € für eine Veröffentlichung der zuvor in der Zeitung geschalteten Traueranzeige im Trauerregister durch Überweisung entrichten. Dies soll innerhalb von fünf Tagen erfolgen, da ansonsten bei verspäteten Zahlungen zusätzliche Kosten entstehen können. Das Schreiben ist mit einem Bundesadler-Imitat versehen und soll dadurch einen formellen Eindruck erwecken. Im Kleingedruckten des Anschreibens steht dann Offerte vom ... (Datum) und ein Aktenzeichen.
Eine Anschrift oder Telefonnummer ist nicht aufgeführt. Fragen sollen ausschließlich an eine Mailadresse gerichtet werden. Im Impressum der Homepage wird eine Adresse in den USA angegeben, die auch unter trauer-24.de gespiegelt ist. Ferner befindet sich das angegebene Konto im Ausland, nämlich in Zypern.
Wir empfehlen derartige Schreiben/Angebote genauestens durchzulesen, bevor durch voreilige Überweisung einer vermeintlichen Gebühr ein nicht unerheblicher Geldbetrag überwiesen wird.