Bestattungshaus Sauerbier

Würdevolle Beerdigungen und einfühlsame Trauerbegleitung

Kreis Paderborn erhöht den Freibetrag als Rücklage für die Bestattungsvorsorge

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Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und den Gesprächen des Bestatterverbandes NRW e.V. mit den Kommunen in NRW, haben wir zusammen mit dem GF des Bestatterverbandes ( Herrn Stephan Neuser) im letzten Jahr den Kreis angeschrieben und eine Erhöhung der bisher als angemessen angesehenen Bestattungsvorsorgen gefordert.

Für eine angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall (Bestattungsvorsorgevermögen im Sinne der Härtefallregelung nach § 90 Abs. 3 SGB XII) wird nunmehr im Kreis Paderborn eine Bestattungsvorsorgesumme bis zu 5.000,00 € als angemessen angesehen und im Rahmen der Sozialhilfegewährung von einer Verwertung ausgenommen.

Bisher wurden lediglich Bestattungsvorsorgen in Höhe von 3.500,- € als angemessen erachtet.