Neuregelung der Abrechnung einer Leichenschau tritt in Kraft
08. Januar 2020
Seit dem 1. Januar 2020 ist die fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte in Kraft getreten. Sie beinhaltet die Neureglung der Abrechnung einer Leichenschau. Die bisherige Berechnungsgrundlage war für die Ärzte aus unserer Sicht, viel zu niedrig und wurde mit dieser Neuregelung dem tatsächlichen Aufwand angepasst, wenn der Arzt eine ordentliche qualifizierte Leichenschau durchführt.